Punkte in Flensburg verkaufen
Punkteabbau in Flensburg: Ein sicherer Hafen für Ihren Führerschein
Geblitzt worden, weil Sie unabsichtlich eine rote Ampel überquert haben? Wurden Sie mit dem Handy am Ohr erwischt und sammelten dadurch Punkte in Flensburg? Oder haben Sie die Geschwindigkeit in einer 30er Zone überschritten? Bei mir, Rene Meier, können Sie Ihre Punkte in Flensburg verkaufen und die Last der Punkte abwerfen.
Ich biete Ihnen einen zuverlässigen Service, um geblitzte Punkte zu übernehmen, sodass Sie weiterhin ohne Punkte unterwegs sein können. Die Übernahme von geblitzten Punkten ist mein tägliches Geschäft – ich bin Rene Meier, Ihr Anlaufpunkt für den Punktehandel in ganz Deutschland.
Für die meisten Autofahrer ist der Führerschein unverzichtbar. Verbringen Sie auch täglich mehrere Stunden im Auto? Nutzen Sie Ihr Fahrzeug für Dienstreisen oder den täglichen Weg zur Arbeit? Ein Fahrverbot kann schnell im Raum stehen, wenn sich Punkte in Flensburg ansammeln.
Radarfalle: Übernahme geblitzter Punkte
Steht Ihnen ein Bußgeldbescheid ins Haus und Sie möchten Ihre Punkte loswerden? Ich zeige Ihnen, wie Sie das ganz legal bewerkstelligen können. Welches Verkehrsdelikt liegt Ihnen zur Last?
- Zu schnell unterwegs gewesen?
- Den erforderlichen Abstand nicht eingehalten?
- Während der Fahrt das Handy genutzt?
- Eine rote Ampel übersehen?
Wenn Punkte Ihren Führerschein bedrohen, bieten wir Ihnen eine Möglichkeit, die Gesetzeslücke zu Ihrem Vorteil zu nutzen, um wieder punktefrei zu fahren. Sobald Sie mich mit dem Punkteabbau beauftragen, kümmere ich mich um alles Notwendige.
Ein von mir beauftragter Fahrer wird den Anhörungsbogen für Sie ausfüllen und den Verstoß eingestehen. Nach der Prüfung des Bogens und der Übernahme der Geldstrafe sowie der Verwaltungskosten durch mich, ist die Bußgeldsache für Sie erledigt.
Legaler Punkteabbau in Flensburg – Bundesweit
Wann drohen in Deutschland Punkte in Flensburg? Wann ist mit einem Fahrverbot während der Probezeit zu rechnen und wann steht sogar eine Nachprüfung an? In Deutschland unterscheiden wir zwischen A- und B-Verstößen.
Schon bei einem A-Verstoß (z.B. Überfahren einer roten Ampel) kann während der Probezeit ein Fahrverbot anfallen. Bei B-Verstößen (z.B. Handy am Ohr) droht ein Fahrverbot erst ab dem zweiten Vergehen. Doch ich rate Ihnen als erfahrener Punktehändler:
Auch bei nur einem Punkt oder einem B-Verstoß sollten Sie schnell handeln, um den Verstoß auf jemand anderen zu übertragen. Denn es kann leicht ein weiteres Verkehrsdelikt hinzukommen. Wenn Sie täglich auf Ihr Auto angewiesen sind, ist der Punktehandel eine Chance, die Sie nutzen sollten.
Beauftragen Sie den Punkte Makler
Wenn Sie auf der Suche nach einem vertrauenswürdigen Punktehändler sind, wählen Sie jemanden, dem Sie vollständig vertrauen können. Es ist entscheidend, dass der Anhörungsbogen korrekt ausgefüllt wird und alle weiteren Schritte mit der zuständigen Behörde geklärt werden.