Haben Sie während der Fahrt telefoniert? Wir kümmern uns um Ihren Handy Verstoß!
Wurde die Geschwindigkeit inner- oder außerorts überschritten? Gerne beraten wir Sie zum Thema Fahrverbot und Punktevergehen.
Sind Sie Versehentlich über eine rote Ampel gefahren? Auch hierfür finden wir eine Lösung!
War der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu gering? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
Sie senden uns Ihren Anhörungs- oder Zeugenfragebogen zu.
Wir suchen einen passenden Fahrer in unserer Datenbank und erstellen Ihnen ein Angebot.
Nach Zahlungseingang, werden die Formulare von unserem Fahrer mit seinen Daten ausgefüllt. Der Bogen wird daraufhin an die ausstellende Behörde gesendet.
Sobald wir den Bußgeldbescheid erhalten, bezahlen wir die geforderte Geldstrafe inklusive der Verwaltungskosten
Jahre Erfahrung
Erfolgsquote
Zufriedene Kunden
Mitarbeiter
„Selbstbezichtigung ist in Bußgeldsachen straflos.“
Das bedeutet; Sich selbst einer Ordnungswidrigkeit zu bezichtigen ist nicht strafbar, zudem ist der Fahrzeughalter ohnehin nicht dazu verpflichtet, sich zum Tathergang zu äußern. Auch der die Bereitschaft zur Punkteübernahme inserierende Dritte würde sich bei diesem Vorgehen nicht als Mittäter oder Anstifter nach § 164 StGB strafbar machen. Beim Punktehandel kommt es nicht zum Straftatbestand der Strafvereitelung, da es sich ganz einfach nicht um Straftaten handelt. Es handelt sich lediglich um Ordnungswidrigkeiten und den damit bedrohten Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten.
Der Erfolg einer Punkteübernahme hängt grundsätzlich davon ab, wie gründlich die Behörden einzelne Fälle überprüfen, angesichts der Überlastung der meisten Bußgeldstellen, erfolge ein Abgleich des Beweisfotos mit dem Passbild meist nur bei auffälligen Unstimmigkeiten aufgrund des Geburtsdatums oder des Geschlechts oder, wenn sich ein Fahrer aus dem Ausland schuldig bekennt.
Unser Team profitiert von mehr als 5 Jahren Erfahrung im Bereich Flensburger Punktehandel und steht Ihnen zu den Themen Handyverstoß, Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß sowie weiteren Bereichen des Bußgeldkatalogs, beratend zur Seite.
Mit Unterstützung von Fachanwälten für Straf- und Verkehrsrecht, kümmern wir uns zuverlässig und schnell um Ihr Anliegen. Unsere Kunden schätzen die diskrete und unkomplizierte Abwicklung der Fälle.
Diskrete Bearbeitung
Schnelle Abwicklung
Kompetente Beratung
Rechtssicherer Vorgang
Nein, Grundsätzlich ist das abgeben einer Ordnungswidrigkeit nicht Illegal – solange es sich um Selbstbezichtigung handelt. Mehr dazu hier.
95% der Anhörungsbögen werden nicht manuell geprüft – somit liegt auch unsere Erfolgsquote bei 95%
In unserer Datenbank finden sich vor allem Menschen, die in erster Linie nicht auf Ihren Führerschein angewiesen sind – Hierzu zählen zum Beispiel Rentner oder Studenten.
Jegliche Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – Straftaten hingegen lehnen wir strikt ab!